Kassenzulassung
Durch Einhaltung aller hygienischen Standards und regelmäßige Fortbildungen aller unserer Podologinnen, sind wir von allen Krankenkassen zugelassen und können auf der Grundlage von Heilmittelverordnungen, mit allen Krankenkassen abrechnen.
Krankheitsbilder / Abrechnungsfähige Diagnosen:
Diabetisches Fußsyndrom mit neurologischen Beeinträchtigungen der unteren Extremitäten
Neurologisches Fußsyndrom: Polyneuropathie, bei sensiblen oder sensomotorischen Neuropathien der Beine und / oder Füße
Querschnittsyndrom
Nagelkorrekturspange bei Eingewachsenem Zehnagel