Kassenzulassung

Durch Einhaltung aller hygienischen Standards und regelmäßige Fortbildungen aller unserer Podologinnen, sind wir von allen Krankenkassen zugelassen und können auf der Grundlage von Heilmittelverordnungen, mit allen Krankenkassen abrechnen.

 

Krankheitsbilder / Abrechnungsfähige Diagnosen:
  • Diabetisches Fußsyndrom mit neurologischen Beeinträchtigungen der unteren Extremitäten

  • Neurologisches Fußsyndrom: Polyneuropathie, bei sensiblen  oder sensomotorischen Neuropathien der Beine und / oder Füße

  • Querschnittsyndrom

  • Nagelkorrekturspange bei Eingewachsenem Zehnagel